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BENEFRI-Tagung im Europarecht: «Bilaterale III» und Personenfreizügigkeit

Kolloquium / Kongress / Forum
Breite Öffentlichkeit
30.04.2026 13:15 - 17:00
Präsenzveranstaltung

Das Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» stellt einen Meilenstein innerhalb der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar. Es soll eine Balance zwischen dem Interesse der Schweiz an einer massgeschneiderten, differenzierten europäischen Integration sowie dem Interesse der EU an einer Integritätswahrung des Binnenmarktes erreichen. Innerhalb dieses Interessenverhältnisses rückt insbesondere die Personenfreizügigkeit mit der Unionsbürgerrichtlinie in den Fokus der Bilateralen III.
Die BENEFRI-Tagung im Europarecht 2026 widmet sich der Analyse der sich neu stellenden Rechtsfragen zur Personenfreizügigkeit, wobei auch einschlägige, wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ziel ist es, in einem ersten Schritt die allgemeinen Implikationen der Verhandlungsergebnisse für die Personenfreizügigkeit in der Schweiz zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen zentrale Modifikationen im Personenfreizügigkeitsabkommen konkret
analysiert und die notwendigen nationalrechtlichen Gesetzesänderungen beleuchtet werden.
Wann?
30.04.2026 13:15 - 17:00
Wo?
Standort PER 21 / Raum A 140
Bd de Pérolles 90, 1700 Fribourg
Organisation
Institut für Europarecht
Christine Eggen
christine.eggen@unifr.ch
Avenue Beaurgard 11
1700 Freiburg
0795511008
Vortragende / Mitwirkende
SARAH DUBACH, Beauftragte für EU-Angelegenheiten, Staatssekretariat für Migration, Bern

Prof. Dr. ASTRID EPINEY, Institut für Europarecht, Universität Freiburg

Dr. iur. CORNELIA LÜTHY, Rechtsanwältin

Prof. Dr. SARAH PROGIN-THEUERKAUF, Institut für Europarecht, Universität Freiburg
Anmeldung obligatorisch

Inscription obligatoire

Anmeldefrist: 20.04.2026

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