01
NOV

Letzte Frist für die Ermässigung der Anmeldegebühr FS26

Andere
Spezialisiert / Akademisch
01.11.2025
Online

Einzig Studierende:

- welche ihr erstes Semester im Herbstsemester beginnen,
- die beurlaubt sind oder d
- eren finanzielle Situation sich erheblich verändert hat (schriftliche Begründung)

können ausnahmsweise ihr Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühren für das Frühlingssemester bis zum 1. November einreichen.
Wann?
01.11.2025
Organisation
uni-social@unifr.ch
Rue G.-Techtermann 8
1700 Fribourg
0263007160