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DESCRIPTION:Wenn Handlungen und Unterlassungen von Behörden und anderen öffentlichen Aufgabenträgern Dritte schädigen, stellt sich rasch die Frage nach der Haftung. Aufgrund des Legalitätsprinzips wird der Staat nur entschädigungspflichtig, sofern und soweit hierfür eine genügende gesetzliche Grundlage besteht. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind nicht in einem einzigen Erlass kodifiziert, sondern in einem Gefüge von historisch-organisch gewachsenen Erlassen des Bundes- und des kantonalen Rechts zu ermitteln. Teilweise finden sie sich auch oder finden sich in konkretisierungsbedürftigen verfassungsmässigen Ansprüchen.\nDas 9. Forum versucht, die Vielfalt an Anspruchsgrundlagen, Haftungsvoraussetzungen und Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche einzufangen und systematisch einzuordnen und dabei ausgewählte Fragen zu vertiefen. Im Fokus stehen dabei die Haftung nach den allgemeinen (und besonderen) Haftungsgesetzen von Bund und Kantonen (Staatshaftung), der Entschädigungsanspruch aus materieller Enteignung sowie die Vertrauens- und die Billigkeitshaftung.
SUMMARY:9. Forum für Verwaltungsrecht – Ausgewählte Fragen zum öffentlichen Entschädigungsrecht
CATEGORIES:Kolloquium / Kongress / Forum
LOCATION:Welle 7\, Schanzenstrasse 5\, 3000 Bern
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