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DESCRIPTION:Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Der Erwerber einer vermieteten Immobilie tritt damit in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverträgen ein, obwohl er an deren Abschluss nicht mitgewirkt hat und auf deren inhaltliche Ausgestaltung keinen Einfluss nehmen konnte. Es stellt sich die Frage, welche schützenswerten Interessen des Erwerbers bestehen und inwieweit diese zu berücksichtigen sind. Während die deutsche Rechtsordnung dem Informationsinteresse des Erwerbers mithilfe einer Formvorgabe für Mietverträge Rechnung trägt, gewährt die schweizerische Rechtsordnung dem Erwerber bei dringendem Eigenbedarf ein außerordentliches Kündigungsrecht.
SUMMARY:Erwerberschutz im Gewerberaummietrecht - Eine rechtsvergleichende Analyse des Erwerberschutzes beim Kauf einer vermieteten Immobilie in Deutschland und der Schweiz, Frau Emilia Haritos
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