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DESCRIPTION:Die Bekanntgabe von Personendaten durch Unternehmen sowie durch Bundesorgane an Dritte unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen Personendaten bekanntgemacht und übermittelt werden dürfen. Sowohl das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) als auch auf EU-Ebene die Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) definieren besonders hohe Anforderungen bei der Bekanntgabe in Staaten ausserhalb der EU. An der Tagung werden neben allgemeinen  datenschutz-rechtlichen Vorgaben zur Bekanntgabe von Personendaten insbesondere der online Zugang, die Bekanntgabe ins Ausland sowie der Austausch von Personendaten zwischen Behörden diskutiert. Die Veranstaltung bietet aber auch Gelegenheit, sich in Bezug auf die neuere Rechtsprechung im Datenschutzrecht à jour zu bringen und ausgewählte aktuelle sonstige\nThemata zu erörtern.\nDie zweisprachigen Schweizerischen Datenschutzrechtstage befassen sich sowohl mit\naktuellen Fragen als auch mit den grundlegenden Strukturen und Problemen des Schweizer\nDatenschutzrechts. Dabei werden auch die jüngsten Entwicklungen des europäischen\nDatenschutzrechts sowie deren Auswirkungen auf die Schweiz einbezogen. Die Vorträge, die von anerkannten schweizerischen und internationalen Expertinnen und Experten gehalten werden, sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Überblick über den nationalen und europäischen Rechtsrahmen geben und die Probleme aufzeigen, die sich bei der Um-setzung und Anwendung des Datenschutzrechts ergeben.
SUMMARY:18. Schweizerischer Datenschutzrechtstag | Bekanntgabe von Personendaten
CATEGORIES:Kolloquium / Kongress / Forum
LOCATION:PER 21\, G120\, Bd de Pérolles 90\, 1700 Fribourg
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