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DESCRIPTION:Aufgrund der Assoziierung der Schweiz an Schengen gilt der EDÖB als unabhängige Aufsichtsbehörde gemäss der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts («LED»). Die Datenschutzbehörden sind ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die betroffene Person hat das Recht, sich für Fragen in Zusammenhang mit der Bearbeitung ihrer Daten an den EDÖB als nationale Aufsichtsbehörde zu wenden. Der EDÖB berät die betroffene Person und prüft die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitungen durch nationale Behörden im SIS und anderen IT-Grosssystemen der EU. Der EDÖB und die anderen Schengen-Datenschutzbehörden unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und treffen sich regelmässig. Im Referat wird der Alltag des EDÖB als unabhängige Aufsichtsbehörde im Bereich Schengen anhand von konkreten Beispielen dargelegt.
SUMMARY:Datenschutz und Schengen-Assoziierung: aus dem Alltag des EDÖB als unabhängige Aufsichtsbehörde im Bereich Schengen
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